Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft
Investitionsförderung
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe:
Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eigenständig bewirtschaften und im Invekos-System als aktuelle Bewirtschafter gemeldet sind.
(Ausnahme: Spezialkulturenbetriebe müssen nicht im Invekos-System gemeldet sein.) - Betriebskooperationen:
Ist die mit einem schriftlichen Vertrag geregelte Zusammenarbeit von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben; mindestens 51 Prozent Landwirte an der Kooperation; Anteil der allenfalls beteiligten Nicht-Landwirte ist nicht förderbar;
Vertragsdauer mindestens sieben Jahre; Die beteiligten Betriebe wurden vorher mindestens fünf Jahre bewirtschaftet. Beantragt ein Mitglied sowohl für die Betriebskooperation als auch für den eigenen Betrieb eine Förderung, darf die Summe der Förderungen nicht höher sein, als die für einen Einzelbetrieb zulässige Förderung.
Was wird gefördert?
- Investitionen im Bereich Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellräume, Düngersammelanlagen, Flachsilos, einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen
- Innenmechanisierung: Melktechnik, Melkroboter, Milchkühlungen, Fütterungstechnik im Stall, Einstreutechnik, Futtermischwagen, Siloentnahmegeräte, Heukräne, Heuverteiler, Heubelüftungen, Getreidesilos inkl. Fördertechnik, Mahl- und Mischanlagen, Tauchschneidepumpen für DAS
- Direktvermarktung, Be- und Verarbeitung, Buschenschank, Investitionen zur Nutzung von Marktnischen und Innovationen
- Gartenbau (Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen), bauliche Investitionen und technische Einrichtungen für die Produktion, Lagerung und Vermarktung; Errichtung von Folientunnel (inklusive Feldgemüsebau); Beregnung und Bewässerung, Errichtung geschlossener Bewässerungssysteme
- Obstbau (Dauerkulturen), Anlage von Erwerbsobstkulturen und Schutz von Obstkulturen
- Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung
- Almwirtschaft
- Bienenwirtschaft
- Bergbauernspezialmaschinen (nur AIK)
- Biomasseheizanlagen
Niederlassung von JunglandwirtInnen
Wer wird gefördert?
- Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 40 Jahre sind, den Betrieb des Vorbesitzers im Erbwege oder mit Übergabevertrag oder durch Kauf zur Gänze innerhalb der letzten zwölf Monate - bezogen auf das Antragseingangsdatum - übernommen haben und eigenständig bewirtschaften.
- Eine gemeinsame Bewirtschaftung von Übernehmerin und Übernehmer bzw. Übergeberin und Übergeber bis zur Pensionierung ist möglich. Die Pachtung eines fremden Betriebes (Vertrag mindestens fünf Jahre) kann bei langfristiger Erwerbsabsicht auch berücksichtigt werden. Bei Neugründung eines Betriebes muss dieser im Haupterwerb bewirtschaftet werden und mind. 1,5 bAK (betriebliche Arbeitskraft) erfordern. Die Teilung eines Betriebes ist zulässig, sofern die entstehenden Betriebe im Haupterwerb bewirtschaftet werden und einen Arbeitsbedarf von mindestens 1,5 bAK aufweisen und nicht von einem Ehepaar geführt werden.
Nicht gefördert wird eine Pacht innerhalb der Familie sowie jede Betriebsnachfolge zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern oder zwischen Geschwistern. Ehepartner oder Lebenspartner können die Erstniederlassungsprämie nur einmal beantragen, auch wenn zwei getrennte Betriebe bewirtschaftet werden.
Was wird gefördert?
Erste Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes und Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
mehr InformationenProjektförderung / Diversifizierung
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften
- bäuerlich dominierte Gemeinschaften
Was wird gefördert?
- Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft (z.B.: Urlaub am Bauernhof)
- Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
- Vorhaben zur Erbringung von bäuerlichen Dienstleistungen
- Projekte im Bereich von traditionellem Handwerk
Förderung von Biomasseprojekten im Rahmen der ländlichen Entwicklung
Österreichisches Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes
- Förderadressaten sind primär land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- Nachweis über die Wirtschaftlichkeit ist erforderlich
- Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn!
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen einschließlich Wohnbauträger und landwirtschaftliche Betriebe. Gebietskörperschaften sind ausgenommen.
Was wird gefördert?
- Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme).
Förderung von Innovationen - Maßnahme 5 (Nationale Mittel)
Wer wird gefördert?
- Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Was wird gefördert?
- Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung neuer Produkte, Technologien, Systeme und Dienstleistungen.
- Verbreitung neuer Techniken durch Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben.
Agrarische Forschung und Entwicklung
Wer wird gefördert?
- Einzelpersonen
- Personengemeinschaften und
- juristische Personen,
die im Interesse der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
Was wird gefördert?
Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
mehr InformationenVerarbeitung, Vermarktung und Markterschließung - Maßnahme 4 (Nationale Mittel)
Wer wird gefördert?
Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und/oder Ernährungswirtschaft tätig sind.
Was wird gefördert?
- Bauliche und technische Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung
- Investitionen zur Präsentation von Produkten der Land- und Ernährungswirtschaft.
Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die einen Angehörigen hauptberuflich in ihrem Betrieb beschäftigen.
Was wird gefördert?
Die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb
Wie wird gefördert?
Beihilfe in Höhe von 75 Euro bzw. 150 Euro je Monat.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hauptberufliche Beschäftigung einer oder eines Angehörigen
Vollversicherung der bzw. des Angehörigen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Betriebsführer oder Betriebsführerin muss die Bedingungen für eine fachliche Eignung als Ausbildner im Sinne des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfüllen.
Studium an der Universität für Bodenkultur in Wien oder einer Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder abgelegte Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder Besuch eines Ausbilderlehrganges für Lehrberechtigte im Ausmaß von mind. 30 Stunden oder Betriebsführung seit mindestens 1. Jänner 1998
Ausnahme: Wenn der/die hauptberuflich beschäftigte Angehörige vor dem 1. Jänner 2008 das 18. Lebensjahr vollendet hat und Absolvent der Universität für Bodenkultur in Wien oder einer Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt ist oder bereits eine Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung abgelegt hat oder im Bemessungsjahr eine mindestens eintägige Fortbildungsveranstaltungen des LFI aus den Themenbereichen "Gesundheit und Persönlichkeit", "EDV und Technik", "Dienstleistungen und Einkommenskombination" besuchte.
mehr InformationenBehebung von Notständen in der Landwirtschaft
Wer wird gefördert?
Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch:
- schwere Krankheit
- körperliche Gebrechen oder Tod in der Familie
- Unglücksfälle im Viehbestand
- existenzbedrohende, nicht versicherbare Naturereignisse
- finanzielle Engpässe
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die geltend gemachte Notlage muss unverschuldet eingetreten sein. Im Falle von Zinsenzuschüssen muss die betriebliche Gesamtbelastung eine verkraftbare Größenordnung annehmen.
mehr InformationenGrünlandsicherungsprogramm OÖ
Das Oö. Grünlandsicherungsprogramm bildet einen ergänzenden regionalen Schwerpunkt für das Bundesland Oberösterreich zum Österreichischen Umweltprogramm(ÖPUL) zur Aufrechterhaltung der Nutzung der vorhandenen Grünlandflächen und zur Wiederherstellung der Nutzung ehemaliger Grünlandflächen.
Wer wird gefördert?
Landwirte, die
- einen landwirtschaftlichen Hauptbetrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Oberösterreich bewirtschaften,
- einen "Mehrfachantrag Flächen" mit den unten genannten Grünland- und Ackerfutternutzungen stellen sowie
- zumindest eine ÖPUL-Maßnahme beantragen (ÖPUL 2007 oder ÖPUL 2000).
Was wird gefördert?
Als Grünland im Sinne dieses Programms gelten
- Dauerweide
- Einmähdige Wiese
- Mähwiese/-weide, zwei Nutzungen
- Mähwiese/-weide, drei und mehr Nutzungen
im Bundesland Oberösterreich.
Darüber hinaus werden auch die Ackerfutternutzungen Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser und Wechselwiese gefördert.
mehr InformationenKonsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen mit Niederlassung in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 40 Jahre alt sind (Junglandwirtinnen und Junglandwirte).
Was wird gefördert?
Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet übernommene Betriebsschulden bei der Hofübernahme; Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen.
mehr InformationenFörderung von Maßnahmen der Bodenreform
Landschaftsgestaltung und Aktion "Grüne Welle"
Ziel dieser Förderaktion ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse zu entwickeln.
Almschutz und Almentwicklung
Ziele dieser Fördersparte sind die nachhaltige Sicherung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Almwirtschaft sowie die planmäßige Entwicklung der oberösterreichischen Almen als wertvoller Lebens-, Natur-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturraum.
Verkehrserschließung ländlicher Gebiete
Ziel dieser Fördersparte ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch eine die Landschaft schonende Erschließung von Siedlungs-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturflächen.
Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse
Ziel dieser Fördersparte ist die Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe durch zeitgemäße, umweltverträgliche Maßnahmen und Anlagen im Rahmen von Bodenreformverfahren.
Vermessung und Vermarkung von Grundstücken
mehr InformationenForstliche Förderung
Waldbauliche Förderung
- Aufforstung
- Läuterung, Mischwuchspflege und Standraumregulierung
- Erstdurchforstung
- Wertastung
- Waldverbesserung durch Bringung mit Seilkränen oder anderen bodenschonenden Verfahren (Logline oder Pferderückung)
- Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen oder Nutzungsplänen (Waldwirtschaftspläne)
- Qualitätssaatgutförderung
- Verbesserung von Forstgärten und Neuanlage und Verbesserung von Saatgutplantagen
- Anlage von Demonstrationsflächen zum Zwecke der Forschung und Weiterbildung
Schutz vor Naturgefahren, Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen, Wiederherstellung der schutzwirksamen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktion des Waldes
Waldökologische Maßnahmen
Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Forstwirtschaft (Walderschließung)
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen
Förderung des Fremdenverkehrs
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien im Forstsektor
Sonderförderungen in Natura 2000-Gebieten
Waldpädagogik
Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden
mehr InformationenKatastrophenfonds
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastropen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
Katastrophenschäden am Waldbestand
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und beträchtlichen Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da aber auch ein hohes öffentliches Interesse an einer die Wirkung des Waldes sichernden Bewirtschaftung besteht, und daher die Maßnahmen zur Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen sind, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können auf Basis der jeweils geltenden "Richtlinien der Oö. Landwirtschaftskammer über die Entschädigung von Ernteverlusten" Beihilfen in Aussicht gestellt werden. Es empfiehlt sich, örtliche Schadenskommissionen unter Vorsitz des Bürgermeisters zu bilden, denen zusätzlich ein Vertreter der Bezirksbauernkammer und der Ortsbauernobmann angehören.
Aussiedelungsaktion
Im Gebiet des Hochwasserschutzverbandes Donau - Machland wird in einer klar definierten Zone den Hauseigentümern angeboten, auf freiwilliger Basis auszusiedeln. Die in Aussicht gestellten Beihilfen sollen den Betroffenen helfen, diesen Schritt finanziell leichter verkraften zu können. Die rechtliche Grundlage bildet das Wasserbautenförderungsgesetz, sowie eine Vereinbarung zwischen Bund und Land.
mehr InformationenLeader
Leader ist eine von EU, Bund und Ländern kofinanzierte Fördermaßnahme für den ländlichen Raum bis 2013 und verfolgt sektorübergreifenden Ansatz.
Das heißt, dass Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Forst, Tourismus, Gewerbe, Kultur, Dorfentwicklung, Naturschutz, Bildung usw. gefördert werden können.
Leader in Oberösterreich
Projekte, die durch Leader umgesetzt werden, sollen die regionale Identität stärken, Regionalbewusstsein aufbauen, die Leistungsfähigkeit der Region heben und das Einkommen der Bevölkerung sichern.
Die wichtigsten Charakteristika von Leader sind:
- Basis ist eine gebietsbezogene, lokale Entwicklungsstrategie, die von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) erarbeitet wird.
- Der bottom-up Ansatz ist von zentraler Bedeutung, das heißt, dass lokale Akteure ihre Region durch eigene Projekte in der Region weiterentwickeln. Die Menschen vor Ort entwickeln Projekte und sind bei der Entscheidungsfindung eingebunden. Die LAG hat Entscheidungsbefugnis bei der Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie.
- Umsetzung innovativer Konzepte mit nachhaltiger Wirkung.
- Vernetzung (sektorübergreifend, national, europäisch).
Förderbereich Landwirtschaft - Diversifizierung
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Bäuerlich dominierte Gemeinschaften
Was wird gefördert?
- Landwirtschaftlicher Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Be- und Verarbeitung, Vermarktung
- Kommunale, soziale und sonstige bäuerliche Dienstleistungen
- Bäuerliches Handwerk
Förderbereich Landwirtschaft - nicht direkt wertschöpfende Projekte
Wer wird gefördert?
Gefördert werden bäuerlich dominierte Gemeinschaften.
Was wird gefördert?
- Nicht direkt wertschöpfende Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum
- Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Bewusstseinsbildungsmaßnahmen in der Bevölkerung (Imagekampagnen, Studien, Projektentwicklungen etc.)
Förderbereich Bioenergie
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Bäuerlich dominierte Gemeinschaften
Was wird gefördert?
- Biomassenahwärmeversorgungsanlagen mit Investitionskosten unter 500.000 Euro
- Biogasanlagen bis maximal 500 kWel
- Erzeugungsanlagen für Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen mit Investitionskosten unter 500.000 Euro
Förderbereich Bioenergie - KPC / Energiedienstleistungen
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Bäuerliche und gewerbliche Förderungswerber
Was wird gefördert?
Gefördert werden Biomassenahwärmeversorgungsanlagen, die nicht zu 100 Prozent Waldhackgut einsetzen.
mehr InformationenFörderbereich Forst
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderungswerber
- Waldbesitzervereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Gemeinden
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Förderung der Erholungswirkung des Waldes
- Schaffung von kleinen Infrastruktureinrichtungen
- Schaffung oder Verbesserung von Erholungsinfrastruktur, beispielsweise Zugang zu natürlichen Gebieten
- Entwicklung und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus
- Erstellung oder Umsetzung regionaler fachbezogener Strukturkonzepte im ländlichen Raum
- Durchführung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen zur Entwicklung und Aufwertung des Waldes im ländlichen Raum
Förderbereich Bodenreform und Almen
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Betriebskooperationen
- Agrargemeinschaften
- Juristische Personen, Personenvereinigungen
Was wird gefördert?
- Neubau und Renovierung von Almgebäuden
- Wasser- und Energieversorgung
- Abwasserentsorgung
- Einfriedungen und Schutzeinrichtungen für Almbauten
- innerbetriebliche wegebauliche Erschließung (Zufahrt zu Gebäuden und Baustellen)
- Errichtung oder Umbau von Wegen
- Neuschaffung und Wiederherstellung von Reinweideflächen
- Trennung von Wald und Weide
- Almrevitalisierung
- Weidepflege
- Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung oder Entwicklung von ökologisch wertvollen Landschaftselementen
- Errichtung von Biotopverbundsystemen sowie Sicherung und Schaffung einer funktionsfähigen Kulturlandschaft
Förderbereich Dorfentwicklung
Wer wird gefördert?
- Gemeinden
- Vereine
- Private Rechtsträger
Was wird gefördert?
- Revitalisierung regionaltypischer sowie baukulturell wertvoller Gebäude im Dorfbereich zur Belebung der Ortskerne
- Grünraumgestaltung in Dorfbereichen, zum Beispiel Erhaltung und Anlage von Grünflächen, Bauerngärten, Dorflehrpfaden und Dorfpflanzen
- Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten
Förderbereich Naturschutz
Wer wird gefördert?
- Projektträger und Projektträgerinnen, Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Gebietskörperschaften
- Vereinigungen von Natur- und Landschaftsführern, Naturparkvereine
- Gemeinden, Einzelpersonen, Vereine
Was wird gefördert?
- Bewusstseinsbildende Veranstaltungen sowie sonstige Infrastrukturen zur Sensibilisierung
- Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne für Land- und ForstwirtInnen
- Managementpläne für Natura 2000 oder andere geschützte Gebiete
- Entwicklungskonzepte sowie Studien und Untersuchung
- Schutzgebietsmanagements und Betreuungskosten
- Geführte Wanderungen in Schutzgebieten zu Fachthemen durch zertifizierte Natur- und Landschaftsführer
- Errichtung von Lehrpfaden und sonstigen Themenwegen zu Naturschutzthemen (Ökologie, Botanik, Schutgebietsinformationen, Vogelkunde, etc.) ohne Errichtung von zusätzlicher touristischer Infrastruktur wie Bänke, Abfallkübel, etc.
- Entwicklung und Umsetzung von Besucherlenkungssystemen in Schutzgebieten
- Technische Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Renaturierung verschiedenster Biotoptypen wie Moore, Feuchtwiesen, Tümpel, Lesesteinmauern, etc.
Förderbereich Lernende Regionen
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen
- Personenvereinigungen
Was wird gefördert?
- Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Lernende Region
- Umsetzung der Strategie durch Bildungskoordination und Bildungsinformation sowie von Pilotprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Bedarfserhebungen, Studien und Evaluierung im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Einhaltung der Förderkriterien je nach Art des Projektes muss gegeben sein.
- Eine Bestätigung der Konformität mit der lokalen Entwicklungsstrategie muss vorliegen.
Förderbereich Bildung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Veranstalter von Bildungsmaßnahmen, die von der bewilligenden Stelle anerkannt werden (zertifizierte Bildungseinrichtungen).
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Diversifizierung, Lebensqualität, Erhalt des ländlichen Erbes sowie Agrar- und Waldpädagogik.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Einhaltung der Förderkriterien je nach Art des Projektes muss gegeben sein.
- Eine Bestätigung der Konformität mit der lokalen Entwicklungsstrategie muss vorliegen.
Förderbereich Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit (Anbahnungsprojekte)
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und/oder deren Zusammenschlüsse
- Sonstige Förderungswerber: Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen im Sinne der Programm-Zielsetzungen
Was wird gefördert?
- Organisation eines Starttreffens
- Studien bzw. Untersuchungen zur Durchführung einer gemeinsamen Aktion (inklusive Erfahrungsaustausch)
- Durchführung der gemeinsamen Aktion
- Evaluierung der Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
Anmerkung:
Daraus entstehende Umsetzungsprojekte können unter der jeweiligen Fördermaßnahme nach Abklärung mit der zuständigen Förderstelle eingereicht werden.
Als Richtliniengrundlage dient die Sonderrichtlinie "Leader".
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Einhaltung der Förderkriterien je nach Art des Projektes muss gegeben sein.
- Eine Bestätigung der Konformität mit der lokalen Entwicklungsstrategie muss vorliegen.
Jagd und Fischerei
Jagdwesen
Wer wird gefördert?
Die Jagd in Oberösterreich im Wege des Oö. Landesjagdverbands.
Was wird gefördert?
- Die Schaffung und Verbesserung von Äsungsflächen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden
- Die Anbringung von Wildwarnreflektroren
- Der Einsatz von Wildrettungsgeräten
- Artenschutzprogramme
Allgemeine Fischereiförderung (Besatz, fischereiwissenschaftliche Untersuchungen)
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen
Was wird gefördert?
- Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen
- die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse
- wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Gewässern
- (wasserbauliche) Maßnahmen an Gewässern, die geeignet sind, den fischökologischen Zustand nachhaltig zu verbessern (Herstellung der Durchgängigkeit, Renaturierung, etc.)
Äschenbesatz
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen
Bäuerliche Fischproduktion
Wer wird gefördert?
Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich
Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern
EU-kofinanzierte Förderung von Fischzucht-, Fischverarbeitungs- und Binnenfischereibetrieben aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF)
Wer wird gefördert?
Als Förderungswerber/-innen können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, welche im Bereich der Fischproduktion, der Verarbeitung oder der Vermarktung im Inland tätig sind und die Zielsetzung des Österreichischen Programms verfolgen, auftreten.











