WIESINGER TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH

Förderungen Oberösterreich

Bildungskonto für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Wer wird gefördert?

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, deren Betrieb in Oberösterreich ist. Als Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer gelten physische Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (das heißt Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich) gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor Gründung beziehungsweise Übernahme des Unternehmens nicht wirtschaftlich selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben.

Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung. Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften) und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann als Förderungswerberin oder Förderungswerber auftreten, wer mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist. Weiters gelten vollhaftende mittätige Gesellschafter, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die Definition für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erfüllen, ebenfalls als Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.

Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen förderbar.

Was wird gefördert?

Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern dienen, im Betrieb der Antragsstellerin oder des Antragstellers unmittelbar zur Anwendung gelangen und für sie oder ihn eine Höherqualifizierung darstellen. Sie müsssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.

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Bürgschaften der oö. Kreditgarantie Ges.m.b.H.

Die OÖ. KGG ist ein Haftungspool, bestehend aus Banken, der Wirtschaftskammer OÖ und dem Land Oberösterreich, mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum in Oberösterreich zu fördern. Sie übernimmt gegenüber Kreditinstituten Ausfallsbürgschaften für Kredite, die an kleine und mittlere Unternehmungen im Sinne der EU-Definition gewährt werden, welche Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und denen eine entsprechende Kreditbesicherung nicht in ausreichendem Maß möglich ist.

Standardbürgschaft:

Im Rahmen der Standardbürgschaft werden Bankkredite bis zu einer Gesamthöhe von 1.000.000 Euro verbürgt, die vom Unternehmen selbst nicht ausreichend besichert werden können. Die Grundlage für eine Unterstützung bilden geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, verbunden mit positiven Zukunftsperspektiven.

Konsolidierungsbürgschaft:

Ziel dieser Aktion ist, die Sanierung von Klein- und Mittelbetrieben zu unterstützen. Eine Konsolidierungsbürgschaft wird dann geboten, wenn auf der Basis eines von einem Unternehmensberater erstellten Konsolidierungskonzeptes die begründete Aussicht besteht, dass das Unternehmen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwinden wird. Konsolidierungskredite können bis zu einem Betrag von 250.000 Euro behaftet werden.

Eigenkapitalgarantie:

Zur Eigenkapitalstärkung bietet die OÖ. KGG zusätzlich Bürgschaften für Kapitaleinlagen und Beteiligungen an einem Unternehmen bis max. 225.000 Euro. Einlagengeber (Garantiebegünstigter) können außenstehende Privatpersonen, Mitarbeiter oder auch Angehörige des/der Inhabers/Gesellschafter sein.

Besicherbar sind Einlagen mit Eigenkapitalcharakter (stille Beteiligungen, nachrangige Darlehen) von mindestens 20.000 Euro bis max. 75.000 Euro pro Kapitalgeber. Möglich ist auch eine Bürgschaftspromesse für künftige, namentlich noch nicht feststehende Kapitalgeber.

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Gewerbliche Treueprämie

Wer wird gefördert?

Gefördert werden ehemalige Gewerbetreibende aus Oberösterreich oder deren Witwe/r.

Was wird gefördert?

Ab einer 10-jährigen gewerblichen Tätigkeit wird nach der Endigung der Gewerbeberechtigung eine Prämie ausgezahlt.

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Jungunternehmer- und Jungunternehmerinnenförderung (einschließlich Gründungs-/Nachfolgebonus)

Wer wird gefördert?

Die Förderung der Gründung bzw. Übernahme von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbständigen, kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Wie wird gefördert?

Das Land Oberösterreich beteiligt sich im Falle einer positiven Förderungsentscheidung der "Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H." bei der

  • Gründungssparförderung
  • Zuschussförderung
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Nahversorgungsprogramm

Wer wird gefördert?

Förderungswerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. Darüber hinaus können Arbeitsgemeinschaften aus dem genannten Kreis von Personen und Personengesellschaften als Förderungswerber auftreten.

Sie dürfen nicht mehr als neun Vollzeitarbeitnehmer am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr als drei Betriebsstandorte führen.

Förderungswerber müssen

im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich für eine der nachstehend angeführten Branchen - wobei im Handel jeweils nur der Einzelhandel antragsberechtigt ist - sein.

  • Bäcker
  • Fleischer
  • Gastronomie und Konditoreien
  • Gemischtwarenhandel mit Lebensmittelvollsortiment
  • Betriebe mit Postpartnerdiensten

Bei verpachteten (vermieteten) Unternehmen kann der Verpächter (Vermieter) als Förderungswerber auftreten, wenn das Investitionsprojekt den Zielsetzungen des Nahversorgungsprogramms entspricht und der Pächter dieses Unternehmens die Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

Was wird gefördert?

  • Totalerneuerungen (z.B. Verkaufsräume, Kühlanlagen, sanitäre Anlagen, Gastzimmer etc.)
  • Betriebserweiterungen
  • Errichtung eines Betriebes
  • qualitätsverbessernde maschinelle Einrichtung
  • Übernahme eines Betriebes mit Lebensmittelvollsortiment
  • Einrichtungen für Postpartnerdienste
  • Einrichtungen und Marketingmaßnahmen für die Bereiche "Regionales Regal" (Produkte aus der Region), "Bio-Regal" (Produkte aus biologischem Anbau) und "Fair Trade Regal" (Produkte aus fairem Handel)
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Nahversorgungsprogramm Teil 2

Wer wird gefördert?

Förderungswerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. Darüber hinaus können Arbeitsgemeinschaften aus dem genannten Kreis von Personen und Personengesellschaften als Förderungswerber auftreten.

Bei Unternehmen kommen nur "Kleinstunternehmen mit nicht mehr als neun Vollzeitarbeitnehmern/innen" in Betracht.

Förderungswerber müssen

im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich für eine der nachstehend angeführten Branchen sein, wobei im Handel jeweils nur der Einzelhandel antragsberechtigt ist:

Nahversorger im engeren Sinn bzw. für Waren des täglichen Bedarfs:

  • Bäcker
  • Fleischer
  • Gastronomie
  • Gemischtwarenhandel mit Vollsortiment
  • Konditorei
  • Betriebe mit Postpartnerdienste
  • Nahversorger im weiteren Sinn bzw. für konsumige Waren:
  • Blumen-, Drogerie-, Eisenwaren-, Elektro-, Gemischtwaren-, Papierwaren-, Schulartikel-, Bücher-, Schreibwaren-, Schuh-, Leder-, Bekleidungs-, Spielwaren-, Foto/Optik-Einzelhandel
  • Handwerksdienstleistungen
  • Trafik
  • Tankstellenshops
  • Friseur
  • Kino
  • Zustelldienst

Bei verpachteten (vermieteten) Unternehmen kann der Verpächter (Vermieter) als Förderungswerber auftreten, wenn das Investitionsprojekt den Zielsetzungen des Nahversorgungsprogrammes entspricht und der Pächter dieses Unternehmens die Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

Was wird gefördert?

Fördermodul 1 - Bewusstseinsbildung und Marketing-Maßnahmen

  • Regionale Imagekampagnen und Imagebroschüren
  • Entwicklung von ortsübergreifenden Kundenbindungsprogrammen (z.B. regionale Währung bzw. Einkaufsgutschein im Bezirk)
  • Stärkung regionaler Marken
  • Gemeinschaftliche Standortbewerbungsmaßnahmen
  • Regionale Informationsplattformen
  • Informationsbroschüren und Leitfäden für Nahversorger-Attraktivierung
  • Zielgruppenorientierte Nahversorger-Roadshows
  • Nahversorgerpreis für innovative Nahversorger

Fördermodul 2 - Ausbildung und Beratung

  • regionale Ausbildungsprogramme - branchen- und zielgruppenspezifisch - für Unternehmer/innen und deren Mitarbeiter/innen zu folgenden Themen (Kooperationsfähigkeit, Kundenorientierung, betriebswirtschaftliches Know how, Organisationsentwicklung, Veränderungsmanagement, Sortimentsgestaltung, etc.)
  • Beratungsprogramme im Bereich Betriebsübernahme und Betriebsgründungen
  • Qualifizierungsverbünde

Fördermodul 3 - Kooperationsprojekte

regionale Kooperationsprojekte (z.B. horizontale Kooperationen branchengleicher Unternehmen, Wirtekooperation, Kooperationen mit der Landwirtschaft, regionale Einkaufskooperationen, interkommunale Projekte zur Zusammenarbeit im Bereich Nahversorgung, Vertriebskooperationen etc.)

Fördermodul 4 - innovative Nahversorgungsprojekte

z.B. gemeindeübergreifende mobile Nahversorgungsmodelle, kombiniertes Dienstleistungs- und Serviceangebot (z.B. Lebensmittel, Poststelle, Wäscherei, etc.), Nahversorger-Kompetenzzentren, Produkterlebniswelten, Gemeinschaftsläden; Nahversorgungs-Projekte, die zur Ortskernbelebung beitragen etc.

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OÖ. Gründerfonds

Wer wird gefördert?

Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. werden.

Was wird gefördert?

Förderzielsetzung: Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und –übernahmen.

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Standardbeteiligungen

Wer wird gefördert?

  • kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Größenkriterien der EU

Was wird gefördert?

Das Beteiligungskapital soll Unternehmen, welche eine Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis aus betriebswirtschaftlichen Gründen benötigen, längerfristig Hilfestellung gewähren.

Zweckgebunden für

  • Finanzierung von Strukturänderungen
  • Innovative Entwicklungen
  • Betriebsgründungen und -übernahmen
  • Marktwachstumsprojekte und -phasen

Ausgeschlossen sind

  • Sanierungsfinanzierungen
  • Ungünstige Kapitalstruktur durch ungerechtfertigte Kapitalentnahmen oder Kapitalausschüttungen
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Arbeitsmarktförderung

Das Land Oberösterreich führt gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und der Wirtschaft viele Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch. Ganz besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Qualifikation der jungen Menschen - sie sind nicht zuletzt jenes Kapital, welches das Bundesland auch künftig für Investoren interessant macht. Denn gerade in Zeiten eines globalen Standort-Wettbewerbes wird das geballte Know-how einer Region so wichtig wie nie zuvor.Gleichzeitig wird nicht auf jene Mitbürgerinnen und Mitbürger vergessen, die vielleicht nicht ganz mit dem Tempo des modernen Berufslebens Schritt halten können. Auch für sie werden Qualifizierungsmaßnahmen bereit gehalten, die einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind im Pakt für Arbeit und Qualifizierung für Oberösterreich zusammengefasst.

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Betriebliche Umweltoffensive

  • Die Betriebliche Umweltoffensive förderte qualifizierte Beratung für oö. Unternehmen zu Umweltthemen.
  • Klimaschutz
  • Energie
  • Agenda 21
  • Umweltchecks
  • Emissionsminderung
  • Umweltzeichen
  • Umwelt- und Mobilitätsmanagement

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Betrieblichen Umweltoffensive. 

Diese sieben Themen bilden mit den zugeordneten Modulen ein koordiniertes qualitätsvolles Gesamtprogramm. Jährlich stehen in Oberösterreich dafür 900.000 Euro zur Verfügung.

Die Betriebliche Umweltoffensive ist das oberösterreichische Regionalprogramm im Rahmen der Umweltförderung Inland (UFI). Es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Lebensministerium, dem Land Oberösterreich, der Wirtschaftskammer OÖ. und dem Energiesparverband.

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Technologie- und Forschungsförderungen

Technologie und Innovation sind die entscheidenden Schlüsselfaktoren, um auf internationalen Märkten mit Produkten und Dienstleistungen zu punkten. Oberösterreich zählt zu den innovativsten Wirtschaftsregionen Europas. Ein einzigartiges Technologienetzwerk mit Technologie- und Kompetenzzentren, Cluster-Branchennetzwerken, Fachhochschulen, Technischen Lehranstalten und der Universität verknüpft Wissensfabriken und Unternehmen. Dass Bildung, Forschung und qualifizierte Mitarbeiter den Wirtschaftsmotor in Fahrt halten, zeigt das führende Industriebundesland Oberösterreich eindrucksvoll.

Automobil-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der cluster-orientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein AUTOMOBIL-Cluster ("AC") betrieben.

  • Im Rahmen des AC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit Forschung & Entwicklungs- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Automobil-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Cluster Drive Technology (CDT) Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Österreich wird im Rahmen der cluster-orientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Cluster Drive Technology ("CDT") betrieben.

  • Im Rahmen des CDT sollen innovative Kooperationsprojekte im Bereich Antriebstechnologie zwischen Unternehmen untereinander und mit Forschungs- & Entwicklungs- bzw. Qualifizierungseinrichtungen initiiert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Automobil-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Gesundheits-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der clusterorientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Gesundheits-Cluster ("GC") betrieben.

  • Im Rahmen des GC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit Forschungs- & Entwicklungs- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheits-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden
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Kunststoff-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wurde im Rahmen der cluster-orientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Kunststoff-Cluster ("KC") betrieben.

  • Im Rahmen des KC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Kunststoff-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Lebensmittel-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der clusterorientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Lebensmittel-Cluster ("LC") betrieben.

  • Im Rahmen des HC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Lebensmittel-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Mechatronik-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der clusterorientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Mechatronik-Cluster ("MC") betrieben.

  • Im Rahmen des MC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Maschinen- und Anlagenbaus beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Möbel- und Holzbau-Cluster Oberösterreich

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der clusterorientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Möbel- und Holzbau-Cluster ("MHC") betrieben.

  • Im Rahmen des MHC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Möbel- und Holzbau-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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Öko-Energie-Cluster

Wer wird gefördert?

In Oberösterreich wird im Rahmen der clusterorientierten Wirtschafts- und Technologie-Politik ein Öko-Energie-Cluster ("OEC") betrieben.

  • Im Rahmen des OEC in Oberösterreich sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen untereinander und mit F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Öko-Energie-Sektors beitragen.
  • Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
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OÖ. Forschungsförderung

Das Themenfeld "Forschung und Entwicklung (F&E)" ist ein zentraler Schwerpunkt im neuen Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramm des Landes OÖ. Das Programm "Innovatives Oberösterreich 2010plus" soll einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der F&E-Quote leisten. Eine Maßnahme des Landes Oberösterreich ist hier die OÖ. Forschungsförderung. Mit dieser Initiative wird die Bundesförderung für Forschungsprojekte, die im Basisprogramm der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) genehmigt wurden, durch zusätzliche Mittel des Landes OÖ aufgestockt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Antragsteller und Antragstellerinnen mit Sitz oder Standort in OÖ, sofern die Forschungsarbeiten in OÖ stattfinden. Als Antragsteller bzw. Antragstellerinnen gelten gemäß FFG-Richtlinien Unternehmen, Forschungsinstitute, Einzelforscher und Einzelforscherinnen, Erfinder und Erfinderinnen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte oberösterreichischer Antragsteller und Antragstellerinnen, in denen neue Produkte und/oder Prozesse mit technologischem Neuheitswert, abschätzbarem Entwicklungsrisiko und klar erkennbarem wirtschaftlichem Verwertungspotenzial entwickelt werden. Diese Projektförderung ist weder an bestimmte Forschungsthemen noch an Ausschreibungstermine gebunden. Es gelten die Förderkriterien der FFG.

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ECP Energy Contracting Program

Wer wird gefördert?

Antragsteller ist der Contracting-Nehmer, mit dem der Contractor einen Contracting-Vertrag abgeschlossen hat. Förderbar ist der Contracting-Nehmer; Klein- und Mittelunternehmen und öffentliche Körperschaften sind als Contracting-Nehmer besonders förderungswürdig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Energieeinspar-Contracting und Energieanlagen-Contracting Projekte. Das eingereichte Projekt muss die Finanzierung

  • einer energetischen Sanierung von einem oder mehreren Objekten mittels Contracting durch Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und/oder
  • einer Anwendung von Energietechniken, die erneuerbare Energieträger nutzen, umfassen.
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easy2innovate - OÖ. Kleinprojekteförderung

Wer wird gefördert?

Förderungswerberinnen und Förderungswerber können KMU (Klein- und Mittelunternehmen) mit Sitz in Oberösterreich sein.

Was wird gefördert?

Förderbar sind ausschließlich Kosten, die für das Vorhaben notwendig und im Förderungsantrag angeführt sind. Auf das Vorhaben bezogene Kosten sind alle dem eingereichten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich während der Projektlaufzeit entstanden sind.

Folgende Kostenkategorien sind förderbar:

  • Personalkosten der Förderungswerberin bzw. des Forderungswerbers
  • Kosten zum Erwerb von gewerblichen Schutzrechten
  • Kosten aus der Beauftragung der Forschungseinrichtung
  • Kosten für Material und Bedarfsmittel
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ETP - Energietechnologieprogramm Oberösterreich

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Forschungs- und Universitätsinstitute, Vereine und sonstige Institute. Der Förderwerber muss einen Sitz in Oberösterreich haben.

Was wird gefördert?

Innovative Energietechnologie-Projekte, die den im Oö. Energiekonzept festgelegten Zielen entsprechen. Das eingereichte Projekt muss einen Nutzen für Oberösterreich erwarten lassen

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InnovationsassistentInnen/-beraterInnen für KMU

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Oberösterreich
  • InnovationsassistentInnen (Junge AbsolventInnen einer Universität oder FH)
  • BeraterIn (Coach bzw. FachberaterIn)

Was wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU, bis 250 Mitarbeiter) in Oberösterreich werden bei der Durchführung von innovativen Projekten (Produkt- und/oder Verfahrensinnovation) von InnovationsassistentInnen unterstützt.

InnovationsassistentInnen sind JungakademikerInnen, die im Unternehmen bei der Planung und Umsetzung eines konkreten Innovationsvorhabens zum Einsatz kommen. Sie bringen ihr fachspezifisches Wissen aus dem Studium in den Innovationsprozess ein.

Ein(e) erfahrene(r) BeraterIn begleitet die Innovationsassistentin/den Innovationsassistenten und sichert die erfolgreiche Umsetzung des Projekts.

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High-Tech: Neue Förderung in Oberösterreich

11 Millionen Euro für junge, innovative Startup-Betriebe

Der Wirtschaftsstandort Oberösterreich soll 2011 noch attraktiver werden. Das Wirtschaftsressort des Landes OÖ und oberösterreichische Banken haben mit Unterstützung der Europäischen Union (EFRE-Mittel) einen neuen OÖ-HighTech-Fonds geschaffen. Dieser ist für Startup-Finanzierungen innovativer Gründer vorgesehen.

Unbürokratisch und kosteneffizient: Die starke Entwicklung des Wirtschafts-, Universitäts- und Fachhochschulstandortes Oberösterreich hat in den vergangenen Jahren eine Flut an innovativen Ideen, Köpfen, Dienstleistungen und Produkten hervorgebracht.

Um diese Innovationen auch marktreif zu machen, sind Finanzierungsmöglichkeiten für junge, innovative Startup-Unternehmen von Bedeutung. Diese erhalten eine Anschubfinanzierung, die ihnen einen Firmenstart ermöglicht, da gerade bei diesen jungen Technologie-High-Potentials kein bis wenig Eigenkapital gegeben ist. Parallel dazu bietet der Fonds seinen Beteiligungen umfassendes, bedarfsgerechtes Coaching an.

Oberösterreichs Banken bringen für den OÖ-HighTech-Fonds mehr als 5,5 Millionen Euro auf. Ebenfalls 5,5 Millionen stellen Land OÖ und Europäische Union – je zur Hälfte – zur Verfügung, so dass insgesamt 11 Millionen Euro vorhanden sind. Der OÖ-HighTech-Fonds kann sich mit einer atypisch stillen Beteiligung oder auch direkt mit Eigenkapital mit einem Betrag zwischen 300 und 1,5 Millionen Euro an den jeweiligen, jungen Unternehmen beteiligen.

Tourismusförderungen

Betriebsgründungen und -nachfolgen

Wer wird gefördert?

Unternehmensgründungen in Oberösterreich, die

  • mit der Gründung/Nachfolge eine aktive Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich aus den Branchen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie der Branchen Seilbahnen und Schifffahrtsunternehmungen aus der Sparte Transport und Verkehr erlangen bzw. erlangt haben,
  • während der letzten fünf Jahre vor Gründung/Nachfolge nicht wirtschaftlich selbstständig waren,
  • eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben (innerhalb vonzwei Jahren),
  • im Fall einer Gesellschaft mit mind. 25 Prozent direkt beteiligt und handelsrechtlicher Geschäftsführer sind bzw. im Gründungs-/Nachfolgefall werden
  • an keinem weiteren durch das Land OÖ bereits geförderten Gründungs-/Nachfolgeprogramm teilnehmen.

Betriebsübergaben

Was wird gefördert?

Beratungsmaßnahmen in folgenden Themenbereichen: 

Themenbereich 1: Gründung

Beratungen zur Unternehmensgründung sowohl in der Vorgründungs-, Gründungs- und Nachgründungsphase; eine geförderte Beratung kann insbesondere rechtliche, betriebswirtschaftliche, technische sowie Gründerpersönlichkeit und die persönliche Gründungssituation betreffende Fragestellungen umfassen.

Themenbereich 2: Nachfolge

Beratungen zur Betriebsnachfolge sowohl in den Phasen vor, während und nach der Nachfolge; eine geförderte Beratung kann insbesondere rechtliche, betriebswirtschaftliche, technische sowie die Übernehmer-/Übergeberpersönlichkeit und die persönliche Nachfolgesituation betreffende Fragestellungen umfassen.

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Touristische Filmförderungen des Landes OÖ

Wer wird gefördert?

Gewerbliche Produzentin /gewerblicher Produzent, die / der eine Betriebsstätte am Filmdrehort in Oberösterreich gründet.

Was wird gefördert?

Förderung der Produktions- bzw. Herstellkosten von TV-, Spiel- und Dokumentationsfilmen, sowie von TV-Serien.

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Maßgeschneiderte Förderungen für KMU

  • aws-Jungunternehmerförderung: 10% Zuschuss und Haftung für Neugründungen und Übernahmen. 14%-Gründungs- und Nachfolgebonus (mit ‚Beteiligung der WKO) für angespartes Eigenkapital, das im Betrieb eingebracht wird.
  • Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“: Zuschuss von bis zu 15% für innovative Projekte, Haftungen bis 80% für Kredite, Gefördert werden neue oder hochwertige Produkte oder Dienstleistungen, der Einsatz neuer Technologien oder der Aufbau von innovationsorientierten Kooperationen.
  • ERP-KMU-Programm: Kredite von 100.000 bis 7,5 Millionen Euro für Investitionen vor allem von Gewerbe und Industrie. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zusätzlich bei Umwelt und Energietechnik sowie e-Business und innovativen Dienstleistungen.
  • ERP-Kleinkredit: Zinsgünster Kredit von bis zu 100.000 Euro für Investitionen von Kleinbetrieben. Die Zinsen belaufen sich im ersten Jahr auf 0,5 %, dann auf 1,5 %
  • ÖHT-Förderungen: Zuschüsse und Haftungen für Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Infos: www.oeht.at
  • Der Innovationsscheck für KMU fördert Kooperationen von KMU mit Forschungseinrichtungen. Betriebe erhalten für Leistungen von Unis oder FHs 5.000 Euro von der Forschungsförderungsgesellschaft.
  • Der aws-Mittelstandsfonds mit einem Gesamtkapital von 80 Millionen Euro bietet Beteiligungskapital (meist in der Form einer stillen Beteiligung) von bis zu 5 Millionen Euro pro mittelständischem Unternehmen. Infos: www.mittelstands-fonds.at
  • Neben Zuschussförderungen werden auch Haftungen angeboten. Das Interesse an Haftungen ist während der Finanzkrise gestiegen, da diese den Zugang zu Bankfinanzierungen erleichtern können. Darüber hinaus gibt es Fördertöpfe der Länder.
  • Wichtig ist für UnternehmerInnen aber, sich bereits vor dem Projektstart über Förderungen zu erkundigen. Denn wenn ein Projekt einmal läuft, ist es meist zu spät einen Antrag zu stellen.

 

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Weitere Förderungen

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