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Basel II

Was ist Basel II?

Unter dem Titel Basel II ist eine Regelung der Eigenmittelbestimmungen für Kreditinstitute zu verstehen. Demnach wird die Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten mehr von der Bonität der Kreditnehmer abhängig gemacht. Das bedeutet, dass bei Krediten für Kunden mit schlechter Bonität sich die Bank mit einem größeren "Risikopolster" in Form von Eigenkapital absichern muss, als dies bei Kunden mit guter Bonität notwendig wäre. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeutet aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.

Was heißt Basel II konkret für Klein- und Mittelbetriebe (KMU)?

  • Die Eigenmittelunterlegung von derzeit 8 % der vergebenen Kredite soll durch die neuen Bestimmungen im Durchschnitt nicht erhöht werden.
  • Durch die vollständige und gleichwertige Anerkennung der internen Ratings zur Eigenkapitalbemessung fällt für KMU der Druck weg, sich ein externes Rating verschaffen zu müssen.
  • Kredite an KMU bis zu einer Höhe von € 1 Mio. können wie Privatkredite behandelt werden: für den Standardansatz bedeutet dies, dass das diesbezügliche Risikogewicht nur mehr 75 % anstelle von 100 % betragen wird.
  • Das Eigenmittelerfordernis für Kredite an Unternehmen mit weniger als € 50 Mio. Jahresumsatz kann sich je nach Unternehmensgröße um bis zu 20 % reduzieren und sollte für die KMU um durchschnittlich 10 % geringer sein als für größere Unternehmen mit gleicher Bonität.
  • Für Hypothekarkredite wird es weiterhin eine begünstigte Regelung geben, speziell für die Wohnungs- und Eigenheimfinanzierung, unter speziellen Bedingungen auch für den sog. gewerblichen Hypothekarkredit.
  • Der Katalog der zur Risikoverringerung anerkannten Sicherheiten wird um jene Besicherungsinstrumente ausgeweitet, die besonders im Privatkundengeschäft und in der Finanzierung der KMU eingesetzt werden.

Wichtige Faktoren für ein positives Rating

Wesentlich ist, dass der Jahresabschluss möglichst frühzeitig zur Verfügung steht. In der Praxis kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Vorlage innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Stichtag die Erwartungen der Bank gerade noch erfüllen wird. Längere Zeiträume werden vermutlich mehr oder weniger skeptisch wahrgenommen und besonders hinterfragt werden. Eine schnelle Vorlage könnte in einigen Fällen durchaus zu einer Verbesserung der Einschätzung der Managementqualität führen.

Vorlage einer aktuellen Saldenliste

Ergänzend zur Vorlage des letzten Jahresabschlusses könnte diese samt einem aussagekräftigen Vorjahresvergleich für den entsprechenden Zeitraum einen zeitnahen Beleg für die weitere unternehmerische Entwicklung darstellen.

Bilanzkennzahlen

Notwendig sind positive Kennzahlen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine ganz wichtige Rolle spielen hier die Eigenkapitalquote, die Fremdkapitalstruktur, der Cashflow, die Schuldentilgungsdauer und die Umsatzrentabilität.

Erstellung eines Geschäftsplanes mit Plan-Bilanz, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Finanzplanes.

Diese sind auch regelmäßig durch Soll-Ist Vergleiche, ob die Planzahlen in der Realität auch eintreffen, zu überprüfen.

Bisherige Kreditabwicklung durch den Unternehmer

Das heißt, es wurden die eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht durch den Kreditnehmer erfüllt.

Was ist Basel III?

Basel III überholt auf Basis der Erfahrungen der Banken- und Finanzkrise das bestehende Regelwerk und soll so einen besseren Schutz vor weiteren Krisen bieten.

Es wurden dabei vor allem die Maßstäbe für das Mindest-Eigenkapital der Banken verschärft, d.h. die Baken müssen in Zukunft mehr Eigenkapital halten, um etwaige Verluste besser ausgleichen zu können. Die Art, wie diese Eigenkapitalbestände errechnet werden, wird strenger ausgelegt.

Für diese neuen Regelungen, die noch nicht fix beschlossen sind, gelten lange Übergangsfristen.

Stand: 2. Jänner 2012

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