WIESINGER TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH

Turnusausbildung im Ausland

Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kommt dem Wohnsitz eine große Bedeutung für das Besteuerungsrecht des jeweiligen Staates zu. Hat der Steuerpflichtige Wohnsitze in verschiedenen Ländern, so ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen für die Ansässigkeit entscheidend.

Der UFS hat sich unlängst (GZ RV/0520-I/08 vom 27.1.2011) mit der knapp zweijährigen Turnusarztausbildung eines österreichischen Medizinstudenten in England - er konnte in Österreich keine passende Stelle finden - zu beschäftigen. Während des Auslandsaufenthalts hatte er ein Zimmer in der Wohnung seiner Mutter zur Verfügung und kaufte sich zudem eine Eigentumswohnung in Österreich, die er nach der Ausbildungszeit im Ausland selbst bewohnen wollte. Er verbrachte auch regelmäßige Kurzaufenthalte in Österreich.

Zur Debatte stand, ob die in England im Rahmen der Turnusarztausbildung bezogenen und der britischen Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch in Österreich zu besteuern sind. Dem DBA zwischen Österreich und Großbritannien (und Nordirland) folgend werden Einkünfte aus einem Dienstverhältnis grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, wobei dem Staat, in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird, auch das Besteuerungsrecht zukommt. Das Finanzamt sah Österreich als Ansässigkeitsstaat, da aufgrund der nur vorübergehenden Ausbildung keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen anzunehmen sei - die englischen Turnusarzteinkünfte bleiben daher in Österreich weiter steueranhängig. Aufgrund des DBA werden die Einkünfte in Österreich unter Anwendung der Anrechungsmethode besteuert, wodurch es im vorliegenden Fall zu einer empfindlichen Nachzahlung kommt.

Der UFS bestätigte die Ansicht des Finanzamtes. Zentraler Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ist der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt. Hierfür reicht die Innehabung einer Wohnung, wenn die Wohnung beibehalten und benutzt wird. Im vorliegenden Fall stellt das Zimmer bei der Mutter jedenfalls einen Wohnsitz dar. Für die Ansässigkeit in Österreich nach dem „Wegzug“ müssen überdies enge persönliche und wirtschaftliche Beziehungen bestehen bleiben. Gemäß Einkommensteuerrichtlinien ist bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten unter zwei Jahren von keiner Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen auszugehen. Dazu kommt noch, dass durch den (geförderten) Kauf der Eigentumswohnung in Österreich zusätzlich dokumentiert wurde, dass eine wirtschaftliche Beziehung zu Österreich weiterhin gegeben ist. Durch die häufigen Österreich-Besuche war auch die persönliche Bindung weiterhin zu erkennen.

Gegen den Mittelpunkt der Lebensinteressen in England hingegen spricht, dass sich der Mediziner dort nicht häuslich niedergelassen hat, sondern in den Spitälern Personalzimmer bzw. kurzfristig angemietete Zimmer bewohnt hat. Ein schaler Beigeschmack blieb überdies, da gegenüber der Wohnbauförderungsabteilung im Vergleich zum Finanzamt vom Steuerpflichtigen ein gänzlich anderes Bild bzgl. Zukunftsvorstellungen gezeichnet wurde.

Autor

Werbeagentur Linz Webdesign aus Linz, Werbeagentur Atikon
PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft - Wels work Kalvarienberggasse 10 a 4600 Wels Österreich work +43 7242 / 41 601 - 0 fax +43 7242 / 41 604 www.partner-treuhand.at
PT-Steuerberatung GmbH PT-Steuerberatung GmbH - Wels work Kalvarienberggasse 10a 4600 Wels Österreich work +43 7242 / 41 601 - 0 fax +43 7242 / 41 604 www.pt-steuerberatung.at 48.160984 14.015298
G.P.S.-TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft G.P.S.-TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Thalheim bei Wels work Flösserstrasse 12 4600 Thalheim bei Wels Österreich work +43 7242 / 45 190 - 0 fax +43 7242 / 45 190 - 78 www.gps-treuhand.at 48.147482 14.038555
WIESINGER TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH WIESINGER TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH - Bad Schallerbach work Linzer Straße 8 4701 Bad Schallerbach Österreich work +43 7249 / 48 040 - 0 fax +43 7249 / 48 040 - 18 www.wiesinger-treuhand.at 48.230239 13.922188
DBA-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft DBA-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Salzburg work Neutorstrasse 19 5020 Salzburg Österreich work +43 662 / 84 20 30 fax +43 662 / 84 20 30-300 www.dba-treuhand.at 47.797551 13.034636
PARTNER-CONSULT  Unternehmensberatung & Wirtschaftstraining GmbH PARTNER-CONSULT Unternehmensberatung & Wirtschaftstraining GmbH - Wels work Kalvarienberggasse 10a 4600 Wels Österreich work +43 7242 / 41 601 - 0 fax +43 7242 / 41 604 www.partner-consult.com 48.160984 14.015298
PARTNER - TECHNOLOGIES PARTNER - TECHNOLOGIES - Wels work Kalvarienberggasse 10a 4600 Wels Österreich work +43 7242 / 41 601 - 0 fax +43 7242 / 41 604 www.partner-technologies.at 48.160984 14.015298
Insolvenz-Treuhand Insolvenz-Treuhand - Wels work Vogelweiderstr. 9 4600 Wels Österreich work +43 7242 / 41 601 www.insolvenz-treuhand.at 48.160996 14.017279
Atikon Atikon work Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369