Arbeitnehmerveranlagung
Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Lohnsteuererklärung (früher auch Lohnsteuerjahresausgleich) durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen.
Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Mit Hilfe eines Steuerberaters gehen Sie ganz sicher alle Möglichkeiten bestens auszunützen und nichts zu vergessen.
Steuerausgleich zahlt sich aus!
Ihr Arbeitgeber muss von Ihren monatlichen Bruttobezügen stattliche Beträge an Sozialabgaben und Lohnsteuern einbehalten. Durch die Abgabe einer Lohnsteuererklärung können Sie sich überzahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückholen. Auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre. Das bedeutet bares Geld für Sie.
Am Ende bleibt das Gefühl, doch irgendwas vergessen zu haben, um noch mehr an Einkommensteuerersparnis herauszuholen. Verschenken Sie bei Ihrer Lohnsteuererklärung kein Geld an das Finanzamt. Sparen Sie Steuern und nutzen Sie alle Möglichkeiten
Mit einem Steuerberater gehen Sie ganz sicher.
Wir stellen Ihnen ganz konkrete Fragen ohne mit komplizierten Fachbegriffen zu jonglieren, um so die ganz konkrete steuerliche Situation zu erfassen. Daraufhin sagen wir Ihnen, welche Unterlagen und Angaben wir benötigen. So wird wirklich alles erfasst.
In der Folge erstellen wir Ihnen nicht nur schnell und unkompliziert die Erklärung, sondern setzen auch Ihr Recht gegenüber dem Finanzamt durch. Das ist der bequemste Weg und die zeitsparendste Lösung.
„Steuerzuckerl“
Den größten Teil der Steuerberaterkosten können Sie als Werbungskosten wiederum steuerlich abziehen.
Informationsstand 2011











