Für Gastronomie
Topberatung für Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Tourismusbetriebe
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung können wir auch in Ihrem Bereich auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Die oberste Priorität unserer Arbeit besteht darin, Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Bereichen rund um das Tourismus-, Freizeit- und Gastgewerbe kompetent zu beraten. Ihr Erfolg ist unsere Referenz.
- Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie
- Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen: Verschärfungen zurückgenommen
- Gastgartengenehmigungen
- Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
- Umsatzsteuerliche Aufteilung von Menüpreisen eines Fast-Food-Restaurants
Nutzen Sie unsere vorgefertigten Formulare, die Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
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