Für Vermieter
Besitzen Sie Immobilien, welche Sie zu Wohn- oder auch zu Geschäftszwecken vermieten, bzw. einer anderen Person zur Nutzung überlassen, dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Vermieter von Gebäuden und Eigentumswohnungen sind wegen der komplexen Materie meist auf eine besondere steuerrechtliche Beratung angewiesen. Wir betreuen Sie gerne bei sämtlichen Vermietungssachverhalten, damit Sie alle möglichen Aufwendungen (Instandhaltung, Instandsetzung, …) absetzen können, die zur Senkung Ihrer Steuerbelastung (Übertragung, Abschreibung,…) beitragen.
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